Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Meine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der mir vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag mit mir/oder meinem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme meiner Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder durch von mir erteilten Auskünfte zustande.
3. Meine Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposés etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne meine Zustimmung ist der Empfänger meiner Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit mir einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche meinerseits bleiben vorbehalten.
4. Ich bin berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von meinem Angebot bweicht.
6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind mir von meinem Vertragspartner mitzuteilen.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von mir nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist mir dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme meines Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde mir im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die mir dadurch entstanden sind, dass der Kunde mich nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.
Das Geldwäschegesetz
Zur Verhinderung von Geldwäsche bin ich als Immobilienmakler nach § 2 Absatz 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität meiner Kunden festzustellen, bevor ein mündlicher oder schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen wird, spätestens jedoch, wenn ich zum ersten Mal mit Ihnen zusammentreffe. Bei natürlichen Personen benötige ich eine Kopie des Personalausweises. Ist der Vertragspartner eine juristische Person, nehme ich Einsicht in das Handelsregister und identifiziere den wirtschaftlich Berechtigten mittels Einsicht in die Gesellschafterliste. Diese Daten müssen von mir fünf Jahre archiviert werden. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind auch Sie als mein Vertragspartner verpflichtet, mir die entsprechenden Auskünfte mitzuteilen und den Ausweis bzw. die erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung vorzulegen. Ich bitte Sie, mich hierbei zu unterstützen.